Der Begriff Mediation (lat. „Vermittlung“) steht für ein struk-
turiertes Verfahren zur Beilegung oder Vermeidung eines Konflikts, dem sich die Beteiligten freiwillig unterwerfen. Das Verfahren wird geführt von einer dritten neutralen Person, dem Mediator oder der Mediatorin.
Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverant-
wortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen.
Die Mediation in ihrer heutigen Form entwickelte sich aus der Praxis der außergerichtlichen Konfliktregelung. Vorbilder waren Institutionen wie Güte- oder Schlichtungsstellen bei Gerichten und Verbänden. Die Mediation beinhaltet Ansätze der Konflikt- und der Verhandlungsforschung, des psychologischen Problem-
lösens, der Psychotherapie sowie der Systemischen Therapie. Eingeflossen sind auch Erkenntnisse aus den Fachgebieten Konflikt- und Kommunikationswissenschaft und Humanistische Psychologie, sodass die Grundlagen der Mediation inter-
disziplinäre Quellen haben. In Deutschland hat sich das Verfahren seit etwa 1990 zunehmend etabliert und auch empirisch evaluiert.
Die Kreditmediation gehört zu den jüngsten Feldern dieser Wissenschaft, wobei spezialisierte Mediatoren heute die Lücke füllen zwischen der reinen Wirtschaftsberatung durch zum Beispiel Juristen, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und der Beratung durch oft interessengebundene Experten der Finanz-
wirtschaft. Erfolgreiche Kreditmediation erfordert nicht nur ein umfassendes Know-how aus der Konfliktbegleitung sondern darüber hinaus auch umfangreiches Fachwissen aus dem Kredit-
gewerbe und der Unternehmensführung.