Deutsches Institut für Kreditmediation (IKME)
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55543 Bad Kreuznach
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Definition Kreditmediation

Obwohl der Begriff des Kreditmediators seit der Finanzkrise im Jahr 2007 in aller Munde ist, gibt es bis heute in der Literatur keine allgemein gültige Definition des Ursprungswortes „Kredit­mediation“. Das IKME will diesen Mangel beheben und hat in Zu­sammenarbeit zahlreicher Experten folgende Definition ent­wickelt:

Kreditmediation ist ein außergerichtliches, strukturiertes, freiwilliges, ergebnisoffenes und vertrauliches Verfahren zur konstruktiven Regelung von Problemen und Konflikten zwischen Unternehmen und Financiers (Geld- und Kapitalgebern) in allen Themenstellungen rund um den Bereich der Unternehmensfi­nanzierung. Die Beteiligten wollen dabei mit Unterstützung einer dritten, allparteilichen Person, dem keine Entscheidungskom­petenz besitzenden aber auch eigene Lösungsvorschläge ein­bringenden Kreditmediator, durch Verhandlungen zu einer den Konflikt lösenden, eigenverantwortlichen, einvernehmlichen und rechtlich bindenden Vereinbarung gelangen, die nicht im Wider­spruch zu eigenen Zielen, Interessen, Leitlinien oder gesetzlich­en Rahmenbedingungen der Beteiligten steht.

außergerichtlich: nicht Bestandteil einer gerichtlichen Auseinandersetzung
strukturiert: Prozess in mehren Schritten/ Phasen
freiwillig: Teilnehmer willigen in den Prozess ein. Keiner wird gezwungen, an dem Prozess teilzunehmen
ergebnisoffen: keine inhaltlichen Vorgaben
konstruktiv: Beteiligte wirken mit. Bereitschaft auf einander zuzugehen
allparteilich: für alle Beteiligten gleichermaßen Partei ergreifen zu können
rechtlich bindend: keine Empfehlung. Vereinbarung unterliegt dem Vertragsrecht

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