Obwohl der Begriff des Kreditmediators seit der Finanzkrise im Jahr 2007 in aller Munde ist, gibt es bis heute in der Literatur keine allgemein gültige Definition des Ursprungswortes „Kreditmediation“. Das IKME will diesen Mangel beheben und hat in Zusammenarbeit zahlreicher Experten folgende Definition entwickelt:
Kreditmediation ist ein außergerichtliches, strukturiertes, freiwilliges, ergebnisoffenes und vertrauliches Verfahren zur konstruktiven Regelung von Problemen und Konflikten zwischen Unternehmen und Financiers (Geld- und Kapitalgebern) in allen Themenstellungen rund um den Bereich der Unternehmensfinanzierung. Die Beteiligten wollen dabei mit Unterstützung einer dritten, allparteilichen Person, dem keine Entscheidungskompetenz besitzenden aber auch eigene Lösungsvorschläge einbringenden Kreditmediator, durch Verhandlungen zu einer den Konflikt lösenden, eigenverantwortlichen, einvernehmlichen und rechtlich bindenden Vereinbarung gelangen, die nicht im Widerspruch zu eigenen Zielen, Interessen, Leitlinien oder gesetzlichen Rahmenbedingungen der Beteiligten steht.
außergerichtlich: | nicht Bestandteil einer gerichtlichen Auseinandersetzung |
strukturiert: | Prozess in mehren Schritten/ Phasen |
freiwillig: | Teilnehmer willigen in den Prozess ein. Keiner wird gezwungen, an dem Prozess teilzunehmen |
ergebnisoffen: | keine inhaltlichen Vorgaben |
konstruktiv: | Beteiligte wirken mit. Bereitschaft auf einander zuzugehen |
allparteilich: | für alle Beteiligten gleichermaßen Partei ergreifen zu können |
rechtlich bindend: | keine Empfehlung. Vereinbarung unterliegt dem Vertragsrecht |